Marktinfrastruktur
Tokenisierte Sicherheiten: Entscheidend ist die Liquidität im Ernstfall
ESMA untersucht tokenisierte Sicherheiten im Clearing. Welche Nachweise zu Zugriff, Verwertung und Abstimmung Banken und Verwahrer vorbereiten sollten.

Für wenClearing-Mitglieder, Asset Manager, Verwahrer und Verantwortliche für Collateral- und Wertpapierprozesse
Das nehmen Sie mitTokenisierte Sicherheiten anhand eines vollständigen Zugriffs- und Liquiditätstests beurteilen.
Was ESMA am 9. Oktober angestoßen hat
ESMA hat am 9. Oktober 2026 eine Evidenzabfrage zum möglichen Einsatz tokenisierter Sicherheiten durch zentrale Gegenparteien (CCPs) eröffnet. Beiträge können bis 15. Januar 2027 eingereicht werden. Untersucht werden unter anderem Übertragung, Schutz und Nutzung der Sicherheiten über ihren Lebenszyklus. Eine Evidenzabfrage ist keine pauschale Zulassung neuer Sicherheiten. [1]
Im Fokus stehen auch der Ausfall eines Clearing-Mitglieds, die Verfügbarkeit und Verwertung der Sicherheit sowie das Zusammenspiel traditioneller und DLT-basierter Infrastruktur. ESMA betrachtet sowohl digital abgebildete bestehende Vermögenswerte als auch direkt auf DLT ausgegebene Instrumente. Die grundlegenden Anforderungen an hochwertige, rechtlich durchsetzbare und liquide Sicherheiten bleiben der Maßstab. [1]
Drei Fragen, die getrennte Antworten brauchen
- Berechtigung: Welcher Anspruch wird übertragen oder verpfändet, und wer darf ihn bei einem Ausfall durchsetzen? Ein technischer Schlüssel allein beantwortet das nicht.
- Bestand: Welcher Datenstand ist maßgeblich? Wie verhindern die Beteiligten, dass derselbe Vermögenswert parallel als verfügbar angezeigt oder mehrfach verwendet wird?
- Liquidität: Wer kann die Sicherheit übernehmen, verkaufen oder beleihen, in welcher Währung und innerhalb welcher tatsächlich nutzbaren Zeit?
Unsere operative Folgerung: Der Nachweis muss alle drei Ebenen verbinden. Eine erfolgreiche Token-Übertragung belegt nicht automatisch die rechtliche Wirksamkeit oder die Verfügbarkeit des Verkaufserlöses. Rechtsabteilung, Risikomanagement, Operations und Technik sollten deshalb denselben Testfall gemeinsam abnehmen.
Rechenbeispiel: Eine Million Euro Marktwert ist nicht eine Million Deckung
Fiktives Modell: Eine zulässige Sicherheit hat einen Marktwert von 1.000.000 Euro. Bei einem angenommenen Bewertungsabschlag von 5 % werden 950.000 Euro angerechnet: 1.000.000 × 0,95. Gegenüber einer angenommenen Anforderung von 930.000 Euro beträgt der rechnerische Puffer 20.000 Euro.
Fällt der Marktwert um 4 % auf 960.000 Euro und bleibt der Abschlag gleich, sinkt der angerechnete Wert auf 912.000 Euro. Bei unveränderter Anforderung fehlen jetzt 18.000 Euro. Die Tokenisierung selbst beseitigt dieses Marktwertrisiko nicht. Tatsächliche Abschläge, Anforderungen und Liquiditätsrisiken hängen vom Instrument und Regelwerk ab.
| Größe | Ausgangslage | Nach Kursrückgang |
|---|---|---|
| Marktwert | 1.000.000 € | 960.000 € |
| Angerechnet nach 5 % Abschlag | 950.000 € | 912.000 € |
| Anforderung | 930.000 € | 930.000 € |
| Puffer / Fehlbetrag | +20.000 € | −18.000 € |
Die Rechnung berücksichtigt weder zusätzliche Abschläge noch Verkaufskosten oder Marktbewegungen während einer Verwertung. Sie beschreibt kein Angebot und keine tatsächliche CCP-Kondition.
Ein Test, der über die technische Übertragung hinausgeht
- Starten Sie mit einem eindeutig identifizierten Vermögenswert und dokumentierter Zulässigkeit.
- Prüfen Sie Sperre, Freigabe und Abstimmung zwischen Register, Verwahrer und Sicherheitenübersicht.
- Simulieren Sie den Ausfall einer vorgesehenen Rolle oder eines Dienstleisters. Wer darf und kann weiterhandeln?
- Verfolgen Sie den Verwertungsweg bis zum nutzbaren Geldbetrag; messen Sie Zeit, Kosten und Abweichungen.
- Prüfen Sie den Rückweg: Freigabe nicht mehr benötigter Sicherheiten, korrekte Bestände und vollständiger Nachweis.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Wählen Sie einen abgegrenzten Anwendungsfall und erstellen Sie eine Seite mit Anspruch, Datenquelle, Zugriff, Verwertungsweg und Verantwortlichen. Markieren Sie offene Rechts- und Zulässigkeitsfragen ausdrücklich. Dieser Überblick hilft sowohl bei der internen Entscheidung als auch bei einer möglichen fachlichen Antwort auf die ESMA-Abfrage.
Der Mehrwert von MLDP liegt in der Verbindung zwischen fachlicher Einordnung und durchführbarer Umsetzung: aus einer technischen Möglichkeit wird ein Prozess mit messbaren Ergebnissen und nachvollziehbarer Abnahme.
Häufige Fragen
Sind tokenisierte Sicherheiten bereits pauschal bei jeder CCP zulässig?
Nein. Aus der ESMA-Evidenzabfrage folgt keine generelle Zulassung. Maßgeblich sind das konkrete Instrument, geltendes Recht und die einschlägigen CCP-Regeln.
Warum reicht ein erfolgreicher Transfer nicht?
Er zeigt eine technische Bewegung. Rechtlicher Zugriff, korrekte Bestände und rechtzeitig verfügbare Liquidität müssen zusätzlich nachgewiesen werden.
Quellen und Hintergrund
- ESMA: Evidenzabfrage zu tokenisierten Sicherheiten im zentralen Clearing, 09.10.2026
- ESMA: Konsultationsseite, Frist 15.01.2027
Quellen geprüft am 19.10.2026. Praktische Vorschläge und Beispiele sind eigene redaktionelle Einordnungen von MLDP VALUE.
Fachliche Arbeitshilfe mit fiktiver Modellrechnung. Keine Rechtsberatung oder Zusage zur Zulässigkeit eines Instruments als Sicherheit.