M&A DACH ↔ LATAM
DACH–LATAM-Transaktionen: Investitionsprüfung früh in den Zeitplan aufnehmen
Der EU-Rahmen für Investitionsprüfungen wird erweitert. So bereiten Käufer aus Lateinamerika Eigentümerstruktur, Zielgeschäft und Zeitplan vor.

Für wenUnternehmer, Käufer und Projektverantwortliche bei Transaktionen zwischen DACH und Lateinamerika
Das nehmen Sie mitInvestitionsprüfung als eigenes Arbeitspaket mit Informationen, Zuständigkeit und Zeitpuffer vorbereiten.
Warum das Thema jetzt auf die Transaktionsagenda gehört
Der Rat der EU hat am 8. Juni 2026 einen überarbeiteten Rahmen für die Prüfung ausländischer Investitionen verabschiedet. Er sieht unter anderem Prüfmechanismen in allen Mitgliedstaaten, einen gemeinsamen Mindestumfang für sensible Sektoren und eine stärkere Zusammenarbeit vor. Nationale Behörden bleiben für ihre Prüfentscheidungen verantwortlich. [1]
Der Ratsmitteilung zufolge gelten die neuen Regeln 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung; zuvor folgen Veröffentlichung und Inkrafttreten 20 Tage später. Für ein aktuelles Vorhaben sind daher der jeweils gültige nationale Rechtsstand und mögliche weitere Genehmigungen maßgeblich. Die Reform ist trotzdem ein guter Anlass, die Prüfung nicht erst am Ende der Due Diligence zu beginnen.
Nicht jeder internationale Kauf wird gleich geprüft
Eine ausländische Käuferadresse allein beantwortet die Frage nicht. Relevant können unter anderem Erwerbsstruktur, Kontrolle, Beteiligungshöhe, Zielunternehmen, sensible Tätigkeit, Technologie, Infrastruktur und nationale Vorschriften sein. Die überarbeitete EU-Regelung nennt beispielsweise Dual-Use-Güter, militärische Ausrüstung, kritische Rohstoffe, künstliche Intelligenz sowie Energie-, Verkehrs- und digitale Infrastruktur als sensible Bereiche. [1]
Auch ein Erwerb über eine EU-Tochter soll nach dem neuen Rahmen nicht automatisch außerhalb der Prüfung liegen. Deshalb sollte die Darstellung bis zu den wirtschaftlich kontrollierenden Personen reichen und nicht bei der unmittelbaren Erwerbsgesellschaft enden.
Welche Informationen ein frühes Screening erleichtern
- Käuferstruktur: unmittelbare und mittelbare Eigentümer, Stimmrechte, Kontrolle und staatliche Verbindungen nachvollziehbar darstellen.
- Finanzierung: Eigen- und Fremdmittel, Finanzierungsgeber und Bedingungen in einer konsistenten Übersicht erklären.
- Zielgeschäft: Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Standorte und Wertschöpfung verständlich abgrenzen.
- Sensible Bezüge: Technologien, Daten, Genehmigungen, kritische Lieferketten und öffentliche Auftraggeber markieren.
- Transaktionsstruktur: Anteilserwerb, Vermögenswerte, Zwischengesellschaften und geplante Kontrolle beschreiben.
- Zeitplan: nationale Vorprüfung, mögliche Anmeldung, Rückfragen und andere Closing-Bedingungen als eigene Spur planen.
Zeitplan-Beispiel: dieselben acht Wochen, anderes Risikoprofil
Fiktives Projekt: Für eine erste Due Diligence sind acht Wochen vorgesehen. Variante A klärt die mögliche Investitionsprüfung in Woche 1, stellt bis Woche 2 Eigentümerstruktur und Zielbeschreibung zusammen und kann Rückfragen parallel zur fachlichen Prüfung bearbeiten. Variante B stellt die Frage erstmals in Woche 7. Selbst wenn beide Teams gleich schnell arbeiten, bleibt in Variante B kaum Zeit für Unterlagen, Übersetzungen oder eine Anpassung des Closing-Plans.
Das Beispiel verspricht keine bestimmte Behördenlaufzeit. Es zeigt nur einen steuerbaren Projektunterschied: Der frühe Start schafft mehr Zeit für Informationen und Entscheidungen. Gesetzliche Fristen, Vollzugsverbote und Zuständigkeiten müssen die Rechtsberater für den konkreten Staat und die konkrete Struktur bestätigen.
Ein belastbarer nächster Schritt
Erstellen Sie auf einer Seite ein vorläufiges Käuferdiagramm und eine Beschreibung des Zielgeschäfts. Markieren Sie Unklarheiten, statt sie durch Annahmen zu füllen. Lassen Sie anschließend fachlich prüfen, welche nationalen Investitions-, Wettbewerbs- oder sektorspezifischen Verfahren relevant sein können.
MLDP VALUE kann den grenzüberschreitenden Informationsfluss, Übersetzungsbedarf, Aufgaben und Termine koordinieren. Die rechtliche Beurteilung und Kommunikation mit Behörden bleibt bei den jeweils zugelassenen Fachberatern. So sind Rollen sauber getrennt, ohne dass wichtige Abhängigkeiten verloren gehen.
Häufige Fragen
Betrifft die EU-Reform automatisch jede DACH–LATAM-Transaktion?
Nein. Ob eine Prüfung greift, hängt vom anwendbaren nationalen Recht, der Struktur, dem Zielunternehmen und weiteren Faktoren ab.
Kann die operative Projektkoordination die Rechtsprüfung übernehmen?
Nein. Sie kann Informationen, Zuständigkeiten und Termine zusammenführen. Die rechtliche Einordnung und erforderliche Anmeldung gehören zu den beauftragten Fachberatern.
Quellen und Hintergrund
Quellen geprüft am 12.10.2026. Praktische Vorschläge und Beispiele sind eigene redaktionelle Einordnungen von MLDP VALUE.
Allgemeine Projekt- und Transaktionsvorbereitung, keine Rechts-, Steuer- oder Genehmigungsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle Rechtsstand und die Behördenpraxis des betroffenen Staates.