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Privatvermögen

Altersvorsorgedepot ab 2027: Was Sie vor einer Entscheidung prüfen sollten

Wie staatliche Zulagen und Steuervorteile Ihre Altersvorsorge unterstützen: verständliche Rechenbeispiele ohne Kinder, mit einem Kind und mit zwei Kindern.

Malco Lara Del Pozo · Stand: · 8 Min. Lesezeit

Notizbuch und Stift auf einem Schreibtisch mit Blick ins Grüne
Illustratives KI-generiertes Motiv.

Für wenPrivatanleger und Familien

Das nehmen Sie mitZulagen und Steuervorteile anhand Ihrer Sparrate einordnen.

Was ab 2027 neu ist

Die Reform ist beschlossen. Neue Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot ermöglicht langfristiges Investieren, etwa in geeignete Fonds und ETFs, ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; ein Wechsel erfolgt nicht automatisch. [2]

Der praktische Vorteil: Zu Ihrem eigenen Sparbetrag können staatliche Zulagen hinzukommen. Dieses zusätzliche Kapital kann mit angelegt werden. Ein breit gestreuter Fonds verteilt das Geld auf viele Unternehmen und Märkte. Das kann langfristigen Vermögensaufbau unterstützen, schützt aber nicht vor Kursverlusten.

Die Förderung einfach erklärt

Die folgenden Regeln und Beispiele gelten für unmittelbar Förderberechtigte in der neuen Förderung. Für nur mittelbar berechtigte Ehepartner gelten andere Regeln. Mindestens 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr sind erforderlich. [3]

  • Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr; 25 Prozent auf die weiteren Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro. Bei 150 Euro monatlich ergibt das 180 Euro + 360 Euro = 540 Euro Grundzulage jährlich.
  • Kinderzulage: zusätzlich 100 Prozent des Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro pro berechtigtem Kind und Jahr. Schon 300 Euro Eigenbeitrag jährlich reichen für den Höchstbetrag je Kind. Erforderlich sind der Kindergeldbezug und die Zuordnung der Kinderzulage zum betreffenden Elternteil. Pro Kind wird sie nur einmal gewährt.
  • Die Kinderzulage fließt in die Altersvorsorge des Elternteils. Sie ist kein eigenes Kinderdepot und nicht mit der gesonderten Frühstart-Rente gleichzusetzen.

Beispiel 1: Was aus 25 Euro monatlich wird

Sie sparen 25 Euro im Monat, also 300 Euro im Jahr. Die Grundzulage beträgt 150 Euro. Für jedes berücksichtigte Kind kommen 300 Euro hinzu. Bei zwei Kindern müssen Sie dafür nicht zweimal 300 Euro selbst einzahlen. Eigene Berechnung nach den Förderregeln. [3]

Jährlicher Eigenbeitrag plus Zulagen bei 25 Euro monatlich
Pro JahrOhne Kind1 Kind2 Kinder
Ihr Eigenbeitrag300 €300 €300 €
Grundzulage150 €150 €150 €
Kinderzulage0 €300 €600 €
Summe für den Vertrag450 €750 €1.050 €
Zulagen / Eigenbeitrag50 %150 %250 %

Für eine Familie mit zwei Kindern stehen damit rechnerisch 1.050 Euro für den Vorsorgevertrag zur Verfügung, obwohl der Elternteil selbst 300 Euro zahlt. Die 250 Prozent beschreiben ausschließlich das Verhältnis von Zulagen zu Eigenbeitrag. Sie sind keine jährliche Rendite auf das gesamte Depot.

Beispiel 2: Mit 150 Euro monatlich die Grundzulage ausschöpfen

Mit 1.800 Euro Eigenbeitrag jährlich erreichen Sie die maximale Grundzulage von 540 Euro. Die Kinderzulage kommt gegebenenfalls dazu. Eigene Berechnung; sämtliche Beträge beziehen sich auf ein Beitragsjahr. [3]

Jährlicher Eigenbeitrag plus Zulagen bei 150 Euro monatlich
Pro JahrOhne Kind1 Kind2 Kinder
Ihr Eigenbeitrag1.800 €1.800 €1.800 €
Grundzulage540 €540 €540 €
Kinderzulage0 €300 €600 €
Summe für den Vertrag2.340 €2.640 €2.940 €
Zulagen / Eigenbeitrag30 %46,7 %63,3 %

Auch ohne Kinder kann die Förderung einen spürbaren Beitrag leisten: Aus 1.800 Euro selbst gespartem Geld werden einschließlich Grundzulage 2.340 Euro. Bei zwei Kindern sind es 2.940 Euro. Die Tabellen zeigen Einzahlungen und Zulagen vor Kosten, Kursveränderungen und späteren Steuern – keinen garantierten Depotstand. Die Zulagen werden nach dem Förderverfahren gutgeschrieben, nicht zusammen mit jeder Monatsrate.

Für beide Tabellen gilt: Die Kinderzulage steht dem betrachteten Elternteil zu, die Voraussetzungen sind erfüllt und es gibt keinen Berufseinsteigerbonus. Wenn der Kindergeldanspruch endet, darf die Kinderzulage für spätere Jahre nicht einfach weitergerechnet werden.

Beispiel 3: Wann zusätzlich eine Steuererstattung entstehen kann

Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt vergleicht die daraus entstehende Steuerentlastung mit Ihren Zulagen. Nur ein darüber hinausgehender Vorteil kommt zusätzlich hinzu. Zulagen und volle Steuerentlastung dürfen deshalb nicht einfach addiert werden. [1] [3]

Rechenannahme: 1.800 Euro Eigenbeitrag und eine vereinfachte Steuerentlastung von 30 Prozent des abziehbaren Betrags. Das ist eine Illustration, keine persönliche Steuerberechnung. Tatsächlich hängt das Ergebnis unter anderem vom zu versteuernden Einkommen, dem progressiven Tarif und der Veranlagung ab; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben hier unberücksichtigt.

Vereinfachter Steuervergleich bei 1.800 Euro Eigenbeitrag
BerechnungOhne Kind1 Kind2 Kinder
Eigenbeitrag + Zulagen2.340 €2.640 €2.940 €
Angenommene Entlastung: 30 %702 €792 €882 €
Bereits berücksichtigte Zulagen540 €840 €1.140 €
Zusätzliche Steuerentlastung162 €0 €0 €
Eigenbeitrag nach Steuerentlastung1.638 €1.800 €1.800 €

Ohne Kinder ergibt sich im Beispiel ein zusätzlicher Vorteil von 702 − 540 = 162 Euro. Der Vertrag erhält weiterhin 2.340 Euro; die zusätzliche Entlastung wirkt über den Steuerbescheid und landet nicht automatisch im Depot. Mit Kindern sind die Zulagen hier bereits höher als die errechnete Steuerentlastung. Es gibt keinen zusätzlichen Betrag, aber auch keine Kürzung der rechtmäßig zustehenden Zulagen.

Erträge können in der Ansparphase ohne laufenden Steuerabzug wachsen

Erträge und Wertsteigerungen werden im Altersvorsorgevertrag während der Ansparphase nicht besteuert. Dadurch bleibt mehr Geld für die Wiederanlage verfügbar. Die Besteuerung folgt bei der Auszahlung: Soweit die Leistungen auf geförderten Beiträgen beruhen, wird die gesamte Auszahlung einschließlich der darauf entfallenden Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfasst. [1]

Ein einfaches Auszahlungsbeispiel: Sind 1.000 Euro vollständig steuerpflichtig und beträgt die darauf entfallende Einkommensteuer angenommen 20 Prozent, verbleiben 800 Euro nach dieser Steuer. Ob Ihr Steuersatz im Ruhestand tatsächlich niedriger ist, steht heute nicht fest. Der Vorteil ist daher eine Steuerverlagerung mit möglichem Wiederanlageeffekt, keine lebenslange Steuerfreiheit.

Was sich für Selbstständige und Angestellte verbessert

Neben rentenversicherungspflichtigen Angestellten können künftig auch Selbstständige mit den gesetzlich vorgesehenen gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften unmittelbar förderberechtigt sein. Für diese Erweiterung sind unter anderem die Abgabe einer Steuererklärung für das Beitragsjahr und die gesetzliche Altersgrenze von unter 67 Jahren zu beachten. Auch bestimmte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden einbezogen. Die eigene Berechtigung sollte vor einem Abschluss geprüft werden. [3]

Für Selbstständige kann das einen zusätzlichen Baustein neben bestehender Vorsorge eröffnen. Bei schwankenden Einnahmen sollte die Sparrate trotzdem auch in einem schwächeren Geschäftsjahr tragbar sein. Steuerrücklagen und laufende betriebliche Verpflichtungen benötigen weiterhin frei verfügbares Geld.

Welche Punkte über den tatsächlichen Nutzen entscheiden

  • Kosten: Vergleichen Sie die gesamte jährliche Renditeminderung sowie Abschluss- und Wechselkosten. Die Grenze von 1,0 Prozent Effektivkosten gilt für das Standarddepot, nicht pauschal für jedes Altersvorsorgedepot. Ein Kostenlimit bedeutet zudem nicht, dass jedes Angebot gleich günstig ist.
  • Risiko: Ohne Beitragsgarantie sind Verluste möglich. Eine hohe Zulage ersetzt weder eine passende Anlageaufteilung noch einen ausreichend langen Anlagehorizont.
  • Verfügbarkeit: Der reguläre Beginn der Auszahlung liegt grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren; gesetzliche Ausnahmen bestehen. Eine vorzeitige Auszahlung außerhalb zulässiger Fälle kann die Rückzahlung der Förderung auslösen.
  • Bestehende Verträge: Vor einem Wechsel Garantien, bisherige Kosten und Ansprüche vergleichen. Ein alter Vertrag sollte nicht allein wegen einer höheren ausgewiesenen Zulage gekündigt werden.

Kostenrahmen und Fortführung bestehender Verträge: [2]. Regeln zur Auszahlung und förderschädlichen Verwendung: [1].

Ihr nächster Schritt: Ihren eigenen Vorteil berechnen

Notieren Sie drei Zahlen: Ihren dauerhaft tragbaren Monatsbeitrag, die Zahl der für Sie berücksichtigungsfähigen Kinder und die Kosten eines konkreten Angebots. Ergänzen Sie Ihre bestehenden Vorsorgeverträge und Rücklagen. Erst dann zeigt sich, welchen Platz das Altersvorsorgedepot in Ihrem Vermögen sinnvoll einnehmen kann.

MLDP VALUE bringt über 20 Jahre Kapitalmarkterfahrung in die Strukturierung privater Vermögen ein. Im Gespräch betrachten wir Ihre Vorsorge gemeinsam mit den Mitteln, die Sie für Familie, Wohnen und andere Ziele verfügbar halten möchten. Ob ein konkretes Altersvorsorgedepot angeboten oder vermittelt werden kann, ist gesondert zu klären.

Häufige Fragen

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch ohne Kinder?

Bei unmittelbarer Förderberechtigung ergeben 1.800 Euro Eigenbeitrag jährlich 540 Euro Grundzulage. Eine zusätzliche Steuerentlastung kann hinzukommen. Ob sich ein Angebot für Sie lohnt, hängt auch von Kosten, Risiken, Laufzeit und späterer Besteuerung ab.

Wie viel muss ich für die volle Kinderzulage sparen?

In der neuen Förderung genügen bei unmittelbarer Berechtigung 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr für bis zu 300 Euro Kinderzulage je berechtigtem Kind. Die Zulage muss Ihnen zugeordnet sein; sie wird nicht beiden Eltern für dasselbe Kind gewährt.

Sind 150 Prozent Förderung auch 150 Prozent Rendite?

Nein. Der Fördersatz vergleicht die Zulagen eines Beitragsjahres mit Ihrem Eigenbeitrag. Die tatsächliche Entwicklung des gesamten Vertrags hängt zusätzlich von Anlagen und Kosten ab.

Ist die spätere Auszahlung steuerfrei?

Nein. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden grundsätzlich vollständig nachgelagert besteuert. Für ungeförderte Beiträge gelten andere Regeln.

Soll ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Nicht ohne Vergleich. Bestehende Verträge bleiben bestehen. Prüfen Sie Garantien, Kosten und Folgen eines Wechsels, bevor Sie entscheiden.

Quellen und Hintergrund

  1. Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  2. Bundesregierung: Private Altersvorsorge wird attraktiver, 01.06.2026
  3. Bundesrat, Drucksache 206/26: Gesetzesbeschluss, insbesondere Änderungen der §§ 10a, 84–86 EStG

Quellen geprüft am 03.10.2026. Praktische Vorschläge und Beispiele sind eigene redaktionelle Einordnungen von MLDP VALUE.

Stand: 03.10.2026. Allgemeine Information, keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Alle Beispiele sind eigene vereinfachte Berechnungen für unmittelbar Förderberechtigte in der neuen Förderung ab 2027; keine Renditezusage oder Angebotskalkulation. Maßgeblich sind die persönlichen Voraussetzungen, die gesetzlichen Regeln und die Produktunterlagen.